Schulordnung der Grundschule Beselich
(Stand Schuljahr 2025/2026)
Präambel
Die Schulordnung der Grundschule Beselich soll die Erziehungsarbeit und den Bildungsauftrag der Schule in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Toleranz unter Wahrung des größtmöglichen Entfaltungsspielraums für alle Kinder und Lehrkräfte gewährleisten. Unsere Schule soll nicht nur Unterrichtsstätte, sondern auch Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein. Lehrkräfte, Eltern und Schulpersonal sehen ihren Bildungsauftrag darin, alle Kinder als Menschen mit „Kopf, Herz und Hand“ zu sehen.
Das Zusammenleben in einer Schule verlangt gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte, Einordnung in die Schulgemeinschaft und die Einhaltung einer bestimmten Ordnung.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss seine Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können – dabei spielen weder Geschlecht, Behinderung, Herkunftsland, Religionsbekenntnis noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung der Eltern eine Rolle. Mädchen und Jungen, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Konflikte müssen vernünftig und friedlich gelöst werden und alle Beteiligten sollen auch lernen, Konflikte zu ertragen.
Die Schulordnung gliedert sich in drei Teile:
- in einen Teil für Schülerinnen und Schüler
- in einen Teil für Eltern
- in einen Teil für Lehrerinnen und Lehrer
Grundlage für die Schulordnung sind:
- das Hessische Schulgesetz
- das Schulverwaltungsgesetz
- die Allgemeine Dienstordnung
- sowie die Verordnung über Ordnungsmittel und Ordnungsmaßnahmen
Diese Schulordnung soll Kindern, Lehrkräften, Eltern und Schulpersonal eine Hilfe sein und sollte für jeden zur Selbstverständlichkeit gehören. Sie ist von der Schulkonferenz erarbeitet worden, von der Gesamtkonferenz und vom Schulelternbeirat verabschiedet worden.
Teil 1: Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler
1. Grundregeln
- Wir nehmen auf andere Rücksicht und sind freundlich.
- Wir helfen anderen Kindern.
- Wir prügeln, treten und spucken nicht.
- Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
- Wir behandeln fremde und eigene Sachen schonend.
- Wir benutzen die Spielgeräte wie vorgeschrieben und wechseln ab.
- Während der Schulzeit dürfen wir das Schulgebäude nicht verlassen.
- Bei Streitigkeiten suchen wir eine friedliche Lösung. Bei größeren Problemen wenden wir uns an die Aufsicht.
- Gefährliche Gegenstände lassen wir zu Hause.
- Spielsachen lassen wir zu Hause.
- Das Mitbringen und Benutzen von mobilen digitalen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Smartwatches, etc.) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
2. Verhaltensregeln für Schulhof und Pause
a. Allgemein
- Wir werfen Müll nur in die Mülleimer.
- In den großen Pausen gehen wir alle auf den Schulhof (ausgenommen Regenpausen). Wir dürfen nicht mehr zurück in die Klassen gehen.
- Wir laufen nicht im Gebüsch parallel zur Straße „Am Rosenacker“ herum oder durch den Matsch und reißen keine Äste von den Bäumen.
- Wir benutzen die Toiletten nur für Toilettengänge (kein Versteck, kein Mülleimer …).
- Wir waschen uns die Hände nach dem Toilettengang.
b. Vor der Schule/ nach den großen Pausen
- Nach dem Klingeln gehen wir in unseren Klassenraum bzw. in den Fachraum und warten auf die Lehrerin oder den Lehrer. Wir rennen oder schubsen nicht und geben auf den Treppen besonders Acht.
c. Kleine Pause nach dem Sportunterricht
- Wir bleiben mit unseren Turnbeuteln während einer kleinen Pause auf dem Schulhof und gehen erst nach dem Klingeln in die Klasse.
d. Große Pause nach dem Sportunterricht
- Diese Pause wird nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft abgehalten.
e. Regenpause
- Wir bleiben bei Regen in unseren Klassenräumen und beschäftigen uns ruhig im Sitzen. Nach dem Klingeln muss schnell aufgeräumt werden. Wir setzen uns auf unsere Plätze und warten auf die Lehrkraft.
f. Unterrichtsschluss bei Regen
- Unterrichtsschluss nach der 4. und 5. Stunde:
Alle Kinder bis auf die angemeldeten Ganztagsschulkinder verlassen die Schule. Die Ganztagsschulkinder warten im Klassenraum, bis die Pause zu Ende ist und gehen erst dann zu den Schulspatzen. - Unterrichtsschluss nach der 6. Stunde:
Alle Kinder verlassen die Schule.
3. Verhaltensregeln am und im Bus
- Wir benutzen morgens den Schulhofeingang.
- Wir benutzen nach Schulende die hintere Tür und gehen zügig zum Bus.
- Wir dürfen weder vor noch in dem Bus Plätze freihalten.
- Wir steigen ohne Drängeln und ohne Schubsen in den Bus ein und aus.
- Wir tragen im Sitzen keinen Schulranzen.
- Wir befolgen die Anweisungen des Busfahrers bzw. der Busfahrerin.
Teil 2: Schulordnung für die Eltern
- Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder rechtzeitig an den Bushaltestellen eintreffen. Im Bus ist der Busfahrer weisungsbefugt und verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg verantwortlich und haften für verursachte Schäden.
- Unfälle, die auf dem Schulweg passieren, sind noch am gleichen Tag der Schule zu melden (schriftlich oder telefonisch). Der Versicherungsschutz ist sonst nicht verbindlich. Die Eltern erhalten von der Schule eine Unfallanzeige.
- Die Kinder aus dem Ortsteil Obertiefenbach sollen frühestens 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn auf dem sichersten Weg zur Schule kommen, da die Aufsicht erst ab 7.45 Uhr durch eine Lehrkraft gewährleistet ist. Der Eingang erfolgt vom Schulhof aus.
- Ist ein Kind erkrankt, so muss die Schule noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Dies erfolgt über „Abwesenheiten“ bei IServ. Wenn bei IServ kein Grund der Abwesenheit eingetragen wurde, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
- Beurlaubungen bis zu 2 Tagen erteilt die Klassenleitung auf Antrag. Längere Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen mindestens 3 Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
- Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht erteilt der Fachlehrer auf schriftlichen Antrag bis zu 4 Wochen. Es kann ein Attest eines Arztes eingefordert werden. Befreiungen über diese Zeit hinaus erfordern immer ein ärztliches Attest, das der Schulleitung vorzulegen ist. Eventuelle Kosten haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.
- Für den Sportunterricht benötigen alle Kinder entsprechende Sportkleidung. Der Schwimmunterricht ist ein Teil des Sportunterrichts.
- Gesprächstermine sind vorher immer mit der jeweiligen Lehrkraft zu vereinbaren.
- Die Kinder kommen zu Fuß oder mit dem Bus zur Schule. Sollten die Kinder in Ausnahmefällen persönlich von den Eltern gebracht werden, werden die Kinder am Schultor verabschiedet.
- Adressänderungen und die Änderung von Telefonnummern sind der Schule unverzüglich anzuzeigen.
- Empfehlungen der Schule hinsichtlich Therapien und Testungen sollten ernst genommen werden.
- Die Eltern sollen durch aktives Mittun das Schulleben rege unterstützen. Eine Mitarbeit im Schulelternbeirat, in der Schulkonferenz, an Projekttagen, bei Schulfesten, Bundesjugendspielen, Übernachtungen, Ausflügen und sonstigen Aktivitäten ist jederzeit willkommen.
Teil 3: Schulordnung für Lehrerinnen und Lehrer
- Die Aufsicht vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen wird durch die derzeitige Pausenordnung festgelegt. Die Lehrperson überzeugt sich davon, dass alle Kinder den Klassenraum und das Schulgebäude verlassen haben.
- Die Lehrkraft sorgt dafür, dass keine Kinder in den großen Pausen unbeaufsichtigt im Klassenraum verbleiben, auch wenn die Kinder krankheitsbedingt nicht in die Pause gehen können.
- Die unterrichtende Lehrperson sollte dafür Sorge tragen, dass Fach- und Klassenräume ordentlich verlassen werden. Am Ende des Schultages müssen die Klassenräume besenrein verlassen werden.
- Die Rollläden müssen nach dem Unterricht oben sein.
- Im Krankheitsfall sollten sich die Kolleginnen und Kollegen so früh wie möglich bei Frau Künzer krankmelden, damit der Unterricht für den folgenden Tag organisiert werden kann.
- Schuleigene Arbeitsmittel (Lehr- und Anschauungsmittel) sollen nach Gebrauch auf ihre Vollständigkeit geprüft und ggf. ergänzt werden. Nicht mehr benötigte Materialien werden baldmöglichst in einwandfreiem Zustand in die dafür vorgesehenen Fachschränke zurückgestellt.
- Das Material im Bastelkeller steht allen Lehrpersonen zur freien Verfügung. Nach Gebrauch werden die nicht mehr benötigten bzw. übrig gebliebenen Materialien an ihren ursprünglichen Platz zurückgebracht.
- Zu den Wochenenden sollten die Klassen- und Gruppenräume ordentlich verlassen werden.
- Sollte eine Lehrperson mit einer Klasse das Schulgelände (Unterrichtsgang o. ä.) verlassen, dann verständigt sie/er vorher die Schulleitung über Ziel und Dauer der Abwesenheit.
- Werte- und Demokratiebildung sind uns wichtig.
- Die Lehrpersonen tragen Sorge dafür, dass keine Kinder in den großen Pausen unbeaufsichtigt im Klassenraum verbleiben. Sollte ein Kind im Klassenraum verbleiben, muss die Lehrperson die Aufsicht übernehmen.
Mieinander – Füreinander
Wir Kinder, Lehrkräfte und Eltern der Grundschule Beselich wollen, dass es uns allen gut geht, dass wir friedlich zusammenleben und erfolgreich arbeiten. Wir bemühen uns um freundliches und rücksichtsvolles Miteinander in der Schule, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg.
Deshalb halten wir uns an diese Regeln:
- Wir sind freundlich zueinander, helfen und unterstützen uns gegenseitig.
- Wir reden höflich miteinander, Spott und schlimme Wörter gibt es bei uns nicht.
- Wir schließen andere nicht aus.
- Im Schulgebäude gehen wir (nicht rennen und nicht toben).
- In der Klasse beschäftigen wir uns leise.
- Wir achten auf Schwächere oder auch auf Kleinere und helfen ihnen.
- Wenn zwei sich streiten sagen wir: „Hört auf!“
- Wenn uns jemand ärgert, wehren wir uns so:
– Wir gehen weg. Wir hören weg.
– Wir sprechen mit dem anderen.
– Wir holen eine Lehrkraft zur Hilfe. Dies gilt auch für die Pause. - Bei schlimmen Prügeleien holen wir gleich Hilfe.
- Wir räumen unsere Sachen selbst weg, aber helfen anderen auch.
- Wir verlassen den Klassenraum ordentlich.
- Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkraft.
- Spucken, Treten, Beißen und Werfen von Gegenständen sind verboten.
- Wir halten die Toiletten sauber.
- Diese Regeln halte ich ein.
- Wenn ich mich nicht an die Regeln halte:
– entschuldige ich mich.
– erfülle ich eine Wiedergutmachung.
– muss ich meine Gedanken dazu aufschreiben.
– muss ich den Schaden ersetzen.
– kann ich von schönen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Erziehungsvertrag – Eltern
Wir Eltern nehmen unsere Verantwortung als Erziehungsberechtigte ernst. Es ist uns nicht egal, was unser Kind tut und wie es sich entwickelt.
- Wir sorgen dafür, dass unser Kind ausgeschlafen, mit angemessener Kleidung und einem gesunden Frühstück in die Schule kommt.
- Wir bemühen uns, unser Kind dazu zu erziehen, Konflikte friedlich zu lösen.
- Wir achten auf die vollständige Erledigung der Hausaufgaben.
- Wir sorgen dafür, dass es pünktlich zur Schule kommt.
- Wir sorgen dafür, dass seine Schulmaterialien vollständig sind.
- Wir lesen schulische Nachrichten unmittelbar und bemühen uns gegebenenfalls rechtzeitig zu antworten.
- Wir verpflichten uns, an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
- Wir beachten die Schulordnung.
Erziehungsvertrag – Eltern
Wir Eltern nehmen unsere Verantwortung als Erziehungsberechtigte ernst. Es ist uns nicht egal, was unser Kind tut und wie es sich entwickelt.
- Wir sorgen dafür, dass unser Kind ausgeschlafen, mit angemessener Kleidung und einem gesunden Frühstück in die Schule kommt.
- Wir bemühen uns, unser Kind dazu zu erziehen, Konflikte friedlich zu lösen.
- Wir achten auf die vollständige Erledigung der Hausaufgaben.
- Wir sorgen dafür, dass es pünktlich zur Schule kommt.
- Wir sorgen dafür, dass seine Schulmaterialien vollständig sind.
- Wir lesen schulische Nachrichten unmittelbar und bemühen uns gegebenenfalls rechtzeitig zu antworten.
- Wir verpflichten uns, an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
- Wir beachten die Schulordnung.
Schulordung Grundschule Beselich
Grundschule Beselich
Schupbacher Straße 41
65614 Beselich
Tel.: 06484 – 1500
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